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AGB

Hof Dahnsdorf, Hauptstraße 33, 14806 Dahnsdorf Stand Februar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des „Hof Dahnsdorf“. Inhaberin Marie-Luise Schulz

1. Buchung
Die Buchung erfolgt schriftlich per E-Mail (mit Buchungsbestätigung als pdf) oder postalisch. Mit Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt eine verbindliche Reservierung des Objektes. Mit Eingang der Anzahlung oder unterschriebener Rücksendung der Bestätigung kommt ein Mietvertrag zustande. Der Anmelder
verpflichtet sich durch seine Buchung auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß Mietbedingungen einzustehen.
Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung und der AGB’s. Der Mieter akzeptiert die AGB’s mit Zustandekommen des Vertrages zu.

2. Zahlungsmodalitäten
Die Anzahlung gemäß Rechnung ist binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, es sei denn, in der uchungsbestätigung wird auf die Anzahlung verzichtet. Über die geleistete Anzahlung erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. 25 % des Gesamtpreises bei Vertragsabschluss. 50 % des
Gesamtpreises 59 Tage vor Anreise. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 30 Tage vor Anreise, ohne weitere Aufforderung. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.

3. Rücktritt durch Mieter
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende StornoGebühren erhoben: bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises bei Rücktritt zwischen dem 58. und 45. Tag vor Mietbeginn 65% des Gesamtpreises, ab dem 44. bis 22 Tag vor Mietbeginn 85% des Gesamtpreises und ab dem 21 Tag vor Ankunft 95% des Gesamtpreises. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Post- oder
Emaileingang, in unserem Büro. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.

4. Rücktritt durch Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt bei Auftreten besonderer Umstände (z.B. Krankheit, Insolvenz, Verkauf oder Verpachtung des Objektes u.ä.) den Mietvertrag mit einer angemessenen Frist zu kündigen. Die bis dahin geleisteten Anzahlungen sind dann in voller Höhe an den Mieter zurück zu erstatten. Darüber hinaus existiert keine Schadensersatzpflicht durch die Vermieterin. Der Mieter erkennt dies mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich an Hof Dahnsdorf,
Hauptstraße 33, 14806 Dahnsdorf

5. Haustiere
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung der Vermieterin erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. 6. An- und Abreise
Das Mietobjekt kann in der Regel am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr. Eine Anreise vor 16:00 Uhr bzw. Abreise nach 11:00Uhr, falls keine Vor- bzw. Nachbuchung am gleichen Tage besteht, ist möglich, sollte zuvor jedoch mit der Vermieterin abgestimmt werden. Das Haus wird in einem ordentlichen, gereinigten Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das
Haus und das Außengelände pfleglich zu behandeln und durch ihn oder einen Mitbewohner entstandene Schäden unverzüglich anzuzeigen, und gegebenenfalls zu ersetzen.
Das Haus und Außengelände ist nach Ablauf der Mietdauer besenrein zu übergeben. Das heißt Geschirr abgewaschen und wegsortiert, die Küche und Bäder in ordentlichem Zustand. Den Müll in die vorgesehenen Container bringen, Glasflaschen sind von den Gästen selber zu entsorgen. Das Außengelände bitte im gleichen Zustand hinterlassen, wie bei der Ankunft vorgefunden. Dies beinhaltet
auch alle Möbel wieder an die Plätze zu bringen, wo sie vorher standen. Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an, und richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für das Gäste Wlan.
Bei Festen darf Musik auf dem Außengelände nur noch in moderater Lautstärke abgespielt werden.
Ab 22 Uhr darf außerhalb des Hofgeländes nichts mehr zu hören sein.
Die Benutzung des Hauses und des Grundstückes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.